Die Einfuhrabgabe



Beispiel: Die Einfuhrabgabe auf elektronische Geräte wurde erhöht.

Definition


Die "Einfuhrabgabe" bezeichnet eine Steuer oder Gebühr, die beim Import von Waren in ein Land erhoben wird. Sie dient dazu, den heimischen Markt zu schützen oder Einnahmen für den Staat zu generieren. Ein Beispiel ist die Einfuhrabgabe auf elektronische Geräte.

Übersetzungen



Etymologie


Das Wort "Einfuhrabgabe" setzt sich aus den Bestandteilen "Einfuhr" und "Abgabe" zusammen. "Einfuhr" stammt vom althochdeutschen ‚infuora‘, was das Hereinbringen von Waren bedeutet, während "Abgabe" eine Zahlung oder Steuer bezeichnet. Zusammen beschreibt das Wort also die beim Import fällige Steuer.

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