Gültig



Beispiel: Der Vertrag ist nur gültig, wenn beide Parteien unterschreiben.

Definition


"gültig" beschreibt etwas, das rechtlich, offiziell oder tatsächlich anerkannt und wirksam ist. Zum Beispiel bedeutet der Satz 'Der Vertrag ist nur gültig, wenn beide Parteien unterschreiben', dass der Vertrag ohne Unterschrift nicht rechtskräftig ist.

Übersetzungen



Etymologie


Das Wort "gültig" stammt vom mittelhochdeutschen Wort 'gültic', abgeleitet von 'gelten', was 'Wert haben' oder 'zählen' bedeutet. Interessanterweise spiegelt "gültig" also die Bedeutung wider, dass etwas seine Gültigkeit oder seinen Wert besitzt.

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