The private law
Beispiel: Private law governs relationships between individuals
Definition
"The private law" bezeichnet den Rechtsbereich, der die Beziehungen und Rechtsverhältnisse zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst unter anderem Vertragsrecht, Sachenrecht und Familienrecht und steht im Gegensatz zum öffentlichen Recht, das staatliche Angelegenheiten betrifft.
Etymologie
Der Begriff "the private law" stammt aus dem Englischen und setzt sich aus 'private', was 'privat' oder 'persönlich' bedeutet, und 'law', dem Wort für 'Gesetz', zusammen. Ursprünglich wurde damit das Recht bezeichnet, das nicht staatlich, sondern zwischen einzelnen Personen gilt.
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