O promotor



Beispiel: O promotor apresentou a denúncia no tribunal ontem.

Definition


"O promotor" bezeichnet im Recht eine Person, die im Auftrag der Staatsanwaltschaft handelt und dafür verantwortlich ist, Anklagen vor Gericht zu erheben und die Strafverfolgung zu vertreten. Zum Beispiel: "O promotor apresentou a denúncia no tribunal ontem."

Übersetzungen



Etymologie


Das Wort "o promotor" stammt vom lateinischen Wort 'promotor', was so viel wie 'Förderer' oder 'Anreger' bedeutet. Im juristischen Kontext entwickelte sich die Bedeutung spezifisch zu einer Person, die die Anklage vor Gericht vorbringt und die Interessen des Staates vertritt.

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