O promotor



Beispiel: O promotor apresentou a denúncia no tribunal ontem.

Definition


"O promotor" bezeichnet im Recht den Staatsanwalt, der die öffentliche Anklage vertritt und im Gericht gegen den Angeklagten vorgeht. Er ist verantwortlich für die Einleitung von Strafverfahren und die Präsentation der Anklage, wie im Satz „O promotor apresentou a denúncia no tribunal ontem“ deutlich wird.

Übersetzungen



Etymologie


Das Wort "o promotor" stammt aus dem Lateinischen 'promotor', was 'Förderer' oder 'Vorantreiber' bedeutet. Ursprünglich bezog es sich allgemein auf jemanden, der eine Sache voranbringt, im juristischen Kontext entwickelte sich daraus die Bezeichnung für den Staatsanwalt, der die Anklage vor Gericht fördert.

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