Der Gesundheitsjurist



Beispiel: Der Gesundheitsjurist berät Kliniken zu rechtlichen Fragen.

Definition


Der Begriff "Gesundheitsjurist" bezeichnet eine Person, die sich auf rechtliche Fragestellungen im Gesundheitswesen spezialisiert hat. Gesundheitsjuristen beraten Krankenhäuser, Ärzte und andere medizinische Einrichtungen zu Gesetzen und Verordnungen, die den Gesundheitsbereich betreffen.

Etymologie


Das Wort "Gesundheitsjurist" setzt sich aus den deutschen Wörtern "Gesundheit" und "Jurist" zusammen. "Gesundheit" stammt vom althochdeutschen Wort ‚gisuntheit‘ ab, das Wohlbefinden und körperliche Unversehrtheit bedeutet. "Jurist" leitet sich vom lateinischen ‚iuris‘ (Recht) ab. Zusammen beschreibt "Gesundheitsjurist" also jemanden, der im Bereich des Gesundheitsrechts tätig ist.

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