Der Rechtsmediziner



Beispiel: Der Rechtsmediziner untersucht die Ursache des Unfalls.

Definition


Der Begriff "Rechtsmediziner" bezeichnet einen Facharzt, der sich auf die Untersuchung von Todesursachen, Verletzungen und strafrechtlich relevanten medizinischen Fragestellungen spezialisiert hat. Er untersucht beispielsweise Leichen, um die genauen Umstände eines Unfalls oder Verbrechens zu klären.

Etymologie


Das Wort "Rechtsmediziner" setzt sich aus den Teilen "Recht" und "Mediziner" zusammen. "Recht" stammt vom althochdeutschen Wort ‚reht‘ ab, was Gesetz oder Gerechtigkeit bedeutet, und "Mediziner" leitet sich vom lateinischen ‚medicus‘ ab, was Arzt bedeutet. Die Kombination beschreibt also einen Arzt, der im Bereich des Rechtswesens tätig ist.

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