Der Gerichtsmediziner



Beispiel: Der Gerichtsmediziner untersucht den Unfallort sorgfältig.

Definition


Ein "Gerichtsmediziner" ist ein Facharzt, der sich auf die Untersuchung von Leichen spezialisiert hat, um Todesursachen festzustellen. Er arbeitet häufig bei polizeilichen Ermittlungen und analysiert medizinische Beweise, um rechtliche Fragen zu klären.

Etymologie


Das Wort "Gerichtsmediziner" setzt sich aus den Teilen "Gericht" und "Mediziner" zusammen. "Gericht" bezieht sich auf die Justiz, während "Mediziner" einen Arzt bezeichnet. Ursprünglich entstand der Begriff, um Ärzte zu benennen, die im Auftrag der Justiz tätig sind, was ihre besondere Rolle unterstreicht.

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