Der Rechtsstaat
Beispiel: Der Rechtsstaat garantiert die Einhaltung der Grundrechte aller Bürger.
Definition
Der Begriff "Rechtsstaat" bezeichnet einen Staat, in dem die Ausübung der Staatsgewalt an Recht und Gesetz gebunden ist. Er garantiert die Einhaltung der Grundrechte aller Bürger und sichert Rechtssicherheit, Gewaltenteilung sowie unabhängige Gerichte.
Etymologie
Das Wort "Rechtsstaat" setzt sich aus den deutschen Wörtern "Recht" und "Staat" zusammen. Es entstand im 19. Jahrhundert als Ausdruck für einen Staat, der auf Rechtsprinzipien basiert und sich von Willkürherrschaft abgrenzt. Interessanterweise wurde die Idee des Rechtsstaats stark durch die Aufklärung geprägt.
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