Die Verfassung



Beispiel: Die Verfassung schützt die Rechte aller Bürger im Land.

Definition


Die "Verfassung" ist ein grundlegendes Gesetzeswerk eines Staates, das die Organisation der Staatsgewalt, die Rechte und Pflichten der Bürger sowie die grundlegenden Prinzipien des Zusammenlebens regelt. Sie schützt die Rechte aller Bürger und bildet die Basis für Recht und Ordnung.

Etymologie


Das Wort "Verfassung" stammt vom mittelhochdeutschen 'vervâzung' ab, was so viel wie 'Anordnung' oder 'Zusammenstellung' bedeutet. Interessanterweise geht es auf das Verb 'fassen' zurück, das im Sinne von 'zusammenbringen' oder 'bilden' verwendet wurde. So beschreibt "Verfassung" ursprünglich das Zustandekommen oder die Zusammenstellung eines Ganzen.

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