Die Rechtsprechung



Beispiel: Die Rechtsprechung hat sich im Laufe der Geschichte verändert.

Definition


Die "Rechtsprechung" bezeichnet die Tätigkeit von Gerichten und Richtern, Recht anzuwenden und Urteile zu fällen. Sie umfasst die Entscheidung über Streitfälle und die Auslegung von Gesetzen, was sich im Laufe der Geschichte durch gesellschaftliche Veränderungen weiterentwickelt hat.

Etymologie


Das Wort "Rechtsprechung" setzt sich aus den Bestandteilen 'Recht' und 'Sprechung' zusammen, wobei 'Sprechung' vom Verb 'sprechen' abstammt, was hier das Aussprechen von Urteilen bedeutet. Ursprünglich bezeichnete es das mündliche Verkünden von Rechtsentscheidungen, eine Praxis, die schon im Mittelalter existierte.

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