Verfassungsmäßig



Beispiel: Die verfassungsmäßigen Rechte der Bürger müssen geschützt werden.

Definition


Das Adjektiv "verfassungsmäßig" beschreibt etwas, das mit der Verfassung eines Staates übereinstimmt oder darauf basiert. Es bezieht sich auf Rechte, Handlungen oder Regelungen, die rechtlich durch die Verfassung festgelegt und geschützt sind, wie in dem Beispiel: Die verfassungsmäßigen Rechte der Bürger müssen geschützt werden.

Etymologie


Das Wort "verfassungsmäßig" setzt sich aus den Bestandteilen "Verfassung" und dem Suffix "-mäßig" zusammen. "Verfassung" stammt vom mittelhochdeutschen Wort "vervâsunge" ab, was so viel wie Einrichtung oder Ordnung bedeutet. Das Suffix "-mäßig" bedeutet entsprechend oder in Übereinstimmung mit. Zusammen bezeichnet "verfassungsmäßig" also etwas, das im Einklang mit der staatlichen Grundordnung steht.

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