Die Rechtsprechung
Beispiel: Die Rechtsprechung hat sich im Laufe der Geschichte verändert.
Definition
Die "Rechtsprechung" bezeichnet die Ausübung der richterlichen Tätigkeit, bei der Gerichte Gesetze anwenden, um über Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden. Sie bildet einen zentralen Bestandteil des Rechtssystems und verändert sich im Laufe der Geschichte entsprechend gesellschaftlicher Entwicklungen.
Etymologie
Das Wort "Rechtsprechung" setzt sich aus den Teilen "Recht" und "Sprechung" zusammen, wobei letzteres von dem Verb "sprechen" stammt, das hier im Sinne von Urteilen oder entscheiden verwendet wird. Ursprünglich bedeutete es das Aussprechen von gerechtem Urteil, eine Praxis, die seit der Antike bekannt ist.
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