Die Absicht



Beispiel: Die Absicht hinter seiner Handlung war nicht sofort erkennbar.

Definition


Die "Absicht" bezeichnet den bewussten Willen oder Plan, etwas Bestimmtes zu tun oder zu erreichen. Sie beschreibt das zielgerichtete Handeln, das von einer inneren Motivation oder einem Vorsatz geleitet wird, wie in dem Satz: Die Absicht hinter seiner Handlung war nicht sofort erkennbar.

Etymologie


Das Wort "Absicht" stammt aus dem Mittelhochdeutschen ‚absihte‘, abgeleitet von ‚an‘ und ‚sichten‘, was so viel wie ‚ansichtig machen‘ oder ‚beabsichtigen‘ bedeutet. Ursprünglich bezog sich das Wort auf das genaue Hinschauen oder das Ziel, das man vor Augen hat. Wussten Sie, dass die heutige Bedeutung als bewusster Plan sich erst später entwickelte?

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