Der Vertrag
Beispiel: Der Vertrag regelt die Arbeitsbedingungen im Unternehmen.
Definition
"Der Vertrag" bezeichnet eine verbindliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Parteien, die Rechte und Pflichten regelt. Im HR-Kontext beschreibt "der Vertrag" meist die schriftliche Festlegung von Arbeitsbedingungen, wie etwa Gehalt, Arbeitszeit und Aufgaben, um klare Verhältnisse zu schaffen.
Etymologie
Das Wort "der Vertrag" stammt aus dem Mittelhochdeutschen 'vertrac', was so viel bedeutet wie 'Abkommen' oder 'Übereinkunft'. Es setzt sich zusammen aus 'ver-' als Vorsilbe zur Verstärkung und 'tragen' im Sinne von 'tragen' oder 'vereinbaren'. Interessanterweise drückt "Vertrag" damit das gemeinsame Tragen einer Verpflichtung aus.
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