Die Referenzprüfung
Beispiel: Die Referenzprüfung hilft, die Qualifikationen der Bewerber zu bestätigen.
Definition
Die "Referenzprüfung" bezeichnet im Personalwesen den Vorgang, bei dem die Angaben und Qualifikationen eines Bewerbers durch Kontaktaufnahme mit früheren Arbeitgebern oder anderen Referenzpersonen überprüft werden, um dessen Eignung für eine Stelle zu bestätigen.
Etymologie
Das Wort "Referenzprüfung" setzt sich aus den Bestandteilen "Referenz" und "Prüfung" zusammen. "Referenz" stammt vom lateinischen Wort "referre" ab, was so viel wie "zurücktragen" oder "berichten" bedeutet, während "Prüfung" vom mittelhochdeutschen "prūfung" abstammt und den Vorgang des Überprüfens beschreibt. Zusammen beschreibt "Referenzprüfung" also die Überprüfung von Berichten oder Angaben.
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