Die Grundlast
Beispiel: Die Grundlast der Stromversorgung muss ständig gewährleistet sein.
Definition
Die "Grundlast" bezeichnet die minimale Dauerbelastung eines Energiesystems, die jederzeit kontinuierlich zur Verfügung stehen muss. Sie stellt die konstante Menge an Energie dar, die für den Betrieb von Anlagen oder die Versorgung von Verbrauchern unverzichtbar ist.
Etymologie
Das Wort "Grundlast" setzt sich aus den Bestandteilen ‚Grund‘ und ‚Last‘ zusammen. ‚Grund‘ bedeutet hier ‚Basis‘ oder ‚Fundament‘, während ‚Last‘ eine Belastung oder Verpflichtung beschreibt. Zusammen beschreibt „Grundlast“ also die fundamentale Belastung, die stets getragen werden muss. Wussten Sie, dass der Begriff besonders in der Energiewirtschaft verwendet wird, um die ständig benötigte Mindestenergiemenge zu kennzeichnen?
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