Die Kündigung
Beispiel: Die Kündigung des Vertrags erfolgte zum Monatsende.
Definition
Die "Kündigung" bezeichnet im Personalwesen die formelle Erklärung, einen Arbeitsvertrag oder eine Vereinbarung zu beenden. Sie ist eine rechtlich wirksame Mitteilung, die oft schriftlich erfolgt und das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet, zum Beispiel zum Monatsende.
Etymologie
Das Wort "Kündigung" stammt vom mittelhochdeutschen Verb „kündigen“ ab, was so viel wie ‚bekannt geben‘ oder ‚erklären‘ bedeutet. Ursprünglich bezog sich das Wort auf das öffentliche Bekanntmachen von Nachrichten. Interessanterweise leitet sich „kündigen“ vom althochdeutschen „kundigen“ ab, was ‚kundig machen‘ heißt.
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