Die Kündigung
Beispiel: Die Kündigung des Vertrags erfolgte zum Monatsende.
Definition
Die "Kündigung" bezeichnet im Bereich der Personal- und Arbeitsverwaltung die einseitige Erklärung, einen bestehenden Vertrag oder ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Sie erfolgt meist schriftlich und kündigt das Vertragsverhältnis zu einem festgelegten Zeitpunkt oder unter Einhaltung einer Frist.
Etymologie
Das Wort "Kündigung" stammt vom mittelhochdeutschen Verb "kündigen" ab, das so viel bedeutet wie 'anzeigen' oder 'bekannt geben'. Interessanterweise geht es auf das althochdeutsche Wort "kundīgōn" zurück, was ursprünglich 'kundtun' oder 'melden' hieß, was die Bedeutung der offiziellen Mitteilung in einem Vertrag widerspiegelt.
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"Die Kündigung" ist in der Vocaplus-Liste "Deutsch - HR - (A1-C2) - Teil 1" enthalten, die 182 häufig verwendete Wörter umfasst.
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