Das öffentliche Angebot
Beispiel: Das öffentliche Angebot der Aktien begann gestern an der Börse.
Definition
Das öffentliche Angebot bezeichnet in den Finanzen die öffentliche Bereitstellung von Wertpapieren, insbesondere Aktien, zum Kauf für alle interessierten Anleger. Es ermöglicht Investoren, Anteile eines Unternehmens an der Börse zu erwerben, wie im Satz „Das öffentliche Angebot der Aktien begann gestern an der Börse.“
Etymologie
Der Begriff „das öffentliche Angebot“ setzt sich aus dem Adjektiv „öffentlich“ und dem Substantiv „Angebot“ zusammen. „Öffentlich“ stammt vom mittelhochdeutschen „öffentlîch“ und bedeutet zugänglich für jedermann, während „Angebot“ vom althochdeutschen „anbiot“ kommt und eine Bereitstellung oder Offerte beschreibt. Zusammen betont „das öffentliche Angebot“ die für alle zugängliche Bereitstellung von Waren oder Wertpapieren.
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