Die Anhörung



Beispiel: Die Anhörung des Zeugen fand gestern im Gericht statt.

Definition


Eine "Anhörung" ist ein Verfahren im Recht, bei dem eine Person oder Partei die Möglichkeit erhält, ihre Sichtweise oder Beweise vor Gericht oder einer Behörde darzulegen. Sie dient der Wahrheitsfindung und Entscheidungsgrundlage in einem Rechtsfall.

Etymologie


Das Wort "Anhörung" stammt vom Verb "anhören" ab, das aus dem Mittelhochdeutschen kommt und so viel bedeutet wie ‚genau zuhören‘ oder ‚aufmerksam hören‘. Ursprünglich bezog es sich auf das bloße Zuhören, entwickelte sich aber im juristischen Kontext zu einem formellen Verfahren.

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