Der Vertrag



Beispiel: Der Vertrag wurde gestern von beiden Parteien unterschrieben.

Definition


"Der Vertrag" bezeichnet eine schriftliche oder mündliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Parteien, die bestimmte Rechte und Pflichten festlegt. Er dient dazu, rechtliche Bindungen zu schaffen, wie beispielsweise im Beispiel: 'Der Vertrag wurde gestern von beiden Parteien unterschrieben.'

Etymologie


Das Wort "Vertrag" stammt aus dem Mittelhochdeutschen 'vertrac' und setzt sich aus 'ver-' und 'tragen' zusammen, was so viel wie 'etwas zusammenbringen' oder 'vereinbaren' bedeutet. Interessanterweise zeigt die Herkunft, dass es ursprünglich um das 'Zusammentragen' von Übereinkünften ging.

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