Die Universalität
Beispiel: Die Universalität der Menschenrechte ist weltweit anerkannt.
Definition
Die "Universalität" bezeichnet die Eigenschaft, allgemein gültig oder für alle Menschen und Situationen anwendbar zu sein. Sie beschreibt etwas, das keine Ausnahmen kennt und überall gleichermaßen gilt, wie zum Beispiel die Universalität der Menschenrechte.
Etymologie
Das Wort "Universalität" stammt vom lateinischen Wort 'universalis' ab, das 'allumfassend' oder 'gesamt' bedeutet. Es setzt sich aus 'universus' zusammen, was 'gesamt' oder 'alle zusammen' heißt, und dem Suffix '-ität', das eine Eigenschaft bezeichnet. Interessanterweise wurde der Begriff vor allem in Philosophie und Recht verwendet, um etwas Allgemeingültiges zu beschreiben.
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