Die Gültigkeit
Beispiel: Die Gültigkeit des Vertrags wurde vor Gericht bestätigt.
Definition
Die "Gültigkeit" bezeichnet den Zustand, dass etwas rechtskräftig, anerkannt oder wirksam ist. Sie bestätigt, dass ein Vertrag, Dokument oder eine Regelung den festgelegten Anforderungen entspricht und somit rechtlich oder sachlich verbindlich ist.
Etymologie
Das Wort "Gültigkeit" stammt vom mittelhochdeutschen Wort „geltic“ ab, was so viel wie wirksam oder tauglich bedeutet. Es hängt mit dem Verb „gelten“ zusammen, das ursprünglich ‚einen Wert haben‘ oder ‚gültig sein‘ bedeutete. Wussten Sie, dass "Gültigkeit" ursprünglich auch die Bedeutung von ‚Zahlbarkeit‘ im Sinne von Geld hatte?
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