Das Eigentum
Beispiel: Das Eigentum an der Wohnung wurde kürzlich übertragen.
Definition
"Das Eigentum" bezeichnet das rechtliche Besitz- und Verfügungsrecht an einer Sache oder einem Gut, wie beispielsweise einer Wohnung oder einem Grundstück. Es bedeutet, dass jemand offiziell als Inhaber eines Gegenstands anerkannt wird und darüber frei verfügen kann.
Etymologie
Das Wort "Eigentum" stammt aus dem mittelhochdeutschen Wort "eigentum", das auf das althochdeutsche "eigan" für "haben, besitzen" zurückgeht. Es verbindet das Konzept von eigenem Besitz mit der rechtlichen Herrschaft über etwas. Wussten Sie, dass "Eigentum" ursprünglich stark mit persönlicher Unabhängigkeit assoziiert wurde?
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